Parterrearbeiten / Betriebs-, Industrie- und Maschinenumzüge

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Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB)

Regel Industrie-Montagen GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leitungen, die unser Tätigkeitsgebiet zum Gegenstand haben.

1.2. Abweichende AGB, Einkaufs- bzw. Beschaffungsbedingungen von Auftraggebern, die wir nicht ausdrücklich schriftlich aberkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Unsere AGB gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen die unser Tätigkeitsgebiet zum Gegenstand haben. Mit dieser erstmaligen Einbeziehung dieser AGB wird ein Rahmenvertrag für derartige zukünftige Rechtsgeschäfte abgeschlossen.

2. Angebot und Auftrag

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend bis zum endgültigen Abschluss. An jedes Angebot halten wir uns, vom Tag der Erstellung an, zwei Monate gebunden. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.2. Alle Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, auf Basis einer durchgehenden Durchführung der Lieferungen bzw. Leistungen erstellt.

2.3. Ergibt sich während der Auftragsausführung, dass zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferungen bzw. Leistungen Mehrleistungen erforderlich sind, die mit dem vertraglich vereinbarten Auftragsumfang nicht gedeckt sind, bedarf die Ausführung unserer Zustimmung. Zusatzaufträge sind ebenfalls vor Auftragsbeginn mit uns abzustimmen. Unsere Monteure haben insoweit keine Vertretungsvollmacht.

3. Preise, Liefer- bzw. Leistungsumfang

3.1. An angegebene Preise halten wir uns, soweit nicht anders vereinbart zwei Monate gebunden(s.2.1.)

3.2. Die angegebenen Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Festpreise und verstehen sich netto frei Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu dem bei der Lieferung bzw. Leistungen jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.

3.3. Sollten sich Änderungen zum vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsumfang oder zum Montageablauf ergeben (s.2.1 und 2.3) behalten wir uns Preisanpassungen vor.

3.4. Sollten Unterbrechungen bzw. Verzögerungen bei der Durchführung der Lieferung bzw. Leistung eintreten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (s.2.2) so werden eventuell entstehende Mehrkosten, wie Wartezeiten, sowie möglicherweise zusätzliche An- und Abreisen etc. getrennt in Rechnung gestellt.

4. Gewährleistung

4.1. Wir gewährleisten die ordentliche und fachgerechte Ausführung von Lieferungen und Leistungen.

4.2. Die ordentliche und fachgerechte Ausführung ist mit Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber mit einem Abnahmeprotokoll zu bestätigen.

4.3. Offensichtliche Mängel sind uns vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

4.4. Bei Mängeln, die wir zu vertreten haben, erfolgt eine Nachbesserung oder Änderung grundsätzlich nur durch unsere, oder durch uns beauftragte Monteure. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Auch in diesem Falle sind wir unverzüglich zu verständigen.

4.5. Für Maschinen/Anlagen bzw. Bauteile, die wir nicht hergestellt oder verarbeitet haben, übernehmen wir keine Garantie und Haftung.

5. Haftung

5.1. Wir haften für Schäden ausschließlich im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungen. Für Schäden bei Lieferung oder Leistung während der Montagearbeiten, sofern diese von uns zu vertreten sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir im Rahmen der abgeschlossenen Montageversicherung pro Auftrag bis 500.000,00 Euro.

5.2. Versicherungsverträge mit höheren Versicherungssummen wurden je nach Bedarf und Wunsch durch uns abgeschlossen.

5.3. Für Personen- und Sachschäden haften wir, sofern diese von uns zu vertreten sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der angeschlossenen Betriebshaftversicherung. Die Deckungssummen betragen pro Schadensfall bis 500.00,00 Euro.

5.4. Wir haften nicht für die Transportschäden im Rahmen eines Speditionsauftrages. Auf Wunsch schließen wir auf Kosten des Auftraggebers eine separate Transportversicherung ab.

6. Verzugsfolgen

6.1. Wird die von uns geschuldete Lieferung bzw. Leistung zwingend durch unvorhersehbare Ereignisse,( höhere Gewalt etc.) so verlängert sich eine vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Wir unterrichten den Auftraggeber von der Verzögerung unverzüglich.

6.2. Sollten Verzögerungen seitens des Auftraggebers (z.B. durch Materialfehllieferung, bauliche Maßnahmen etc.) eintreten, so hat uns dieser ebenfalls von der Verzögerung zu unterrichten (s.3.4.). Die vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich ebenfalls um die Dauer der Verzögerung und ist gegebenenfalls mit Mehrkosten verbunden.

7. Auftragsausführung

7.1. Montagearbeiten werden grundsätzlich selbstständig unter eigener Aufsicht, mit eigenem Handwerkzeug und mit üblichen Hilfsmitteln durchgeführt.

7.2. Wir sind berechtigt, für Lieferungen und Leistungen Subunternehmer einzuschalten.

7.3. Für die Beistellung von Hebezeugen und die Beförderung von Maschinen und Anlagen können wir Spezialunternehmen beauftragen.

7.4. Die Arbeiten werden in entsprechender Schutz-/Arbeitskleidung ausgeführt.

7.5. Bei Durchführung der Arbeiten finden die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften Beachtung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber spezielle Anforderungen zu Sicherheitsvorschriften vor Auftragserteilung bekannt zu geben.

7.6. Der Auftraggeber hat alle Informationen, die für die ordentliche und fachgerechte Lieferung und Leistung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

7.7. Der Auftraggeber sorgt für freien und unbehinderten Zugang zu den Montageflächen, sowie dafür, dass die Montageflächen in einem montagefähigen Zustand sind.

8. Zahlung und Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei länger dauernden Arbeiten zum Festpreis werden die Zahlungsbedingungen gegebenenfalls bei Auftragsverhandlung vereinbart. Aufrechnung mit Gegenansprüchen jeglicher Art sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche durch uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Eigentumsvorbehalt

Werden von uns Waren geliefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass im Rahmen des Auftragsverhältnisses seine Daten gespeichert und gegebenenfalls an Dritte (in Form von Referenzlisten) weitergegeben werden.

11. Sonstiges

11.1. Gerichtsstand ist Kassel.

11.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.3. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch dir Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung im übrigen nicht berührt.

11.4. Alle Streitigkeiten, auch wenn es sich um Auslandsaufträge handelt, unterliegen dem deutschen Recht.

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